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In Deutschland werden Feuerwerkskörper (Raketen, Chinakracher, Knallfrösche, Luftheuler, Fontänen und der gleichen mehr) von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) auf deren Zusammensetzung und Funktion überprüft.Ergeben die Prüfungen, dass der Feuerwerkskörper unter Einhaltung der Bedienungsanleitung sicher ist, erhält er die Zulassung, erkennbar am Aufdruck „BAM P II-...“ auf der Verpackung.


Die Feuerwerkskörper sind in unterschiedliche Klassen eingeteilt. Für die frei im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper sind diese Klassen massgeblich:


* Die Kleinfeuerwerke der Klasse I (Aufdruck BAM-PI-Klasse I), z. B. Wunderkerzen, sind das ganze Jahr erhältlich.


* Die Kleinfeuerwerke der Klasse II (Aufdruck BAM-PII-Klasse II) dürfen nur vom an den letzten drei Werktagen des Jahres verkauft  und ausschliesslich am 31.12. und 01.01. abgebrannt werden.


Kaufen Sie nur Feuerwerksartikel mit BAM-Zulassung und BAM-Nummer. Nur Feuerwerkskörper, die ein BAM-Zeichen haben und mit Verwendungshinweisen in deutscher Sprache versehen sind, sind in der Bundesrepublik Deutschland zulässig. Eine Liste der zugelassenen Feuerwerkskörper finden sie im Internet unter www.bam.de/p2.htm


Hände weg von Grau- und Billigimporten. Sie entsprechen sehr oft nicht den deutschen Sicherheitsvorschriften. Die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten. Dies gilt auch für Postversand und Internetkäufe und kommt zur Anzeige.


Verwenden Sie nur originalverpackte Feuerwerkskörper, auf keinen Fall selbst angefertigte oder manipulierte Feuerwerke (Selbslaborate).


Lagern sie Feuerwerkskörper kühl, trocken und gesichert gegen Kinderhand in der Originalverpackung.


Lesen und beachten Sie die Gebrauchsanweisungen. Die Hinweise der Hersteller sind unbedingt zu beachten.


Nach dem Anzünden halten sie ausreichend Sicherheitsabstand (auch die Zuschauer)


Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert wegwerfen!


Feuerwerkskörper niemals auf Menschen und Tiere werfen!


Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder-und Altersheimen ist grundsätzlich verboten!


Achten Sie auf Gebäude, Balkone, Fahrzeuge und brennbare Gegenstände!


Den Haltestecken möglichst senkrecht in eine fest stehende Flasche oder ein schlankes Rohr stellen. Nicht in den Erde stecken.


Keine Raketen vom Balkon abschiessen, da deren Flugbahn eingeschränkt ist.


Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals nachzünden!


Keine Feuerwerkskörper manipulieren oder selbst herstellen.


Feuerwerkskörper nicht auf Häuser oder in Häuser werfen!


Fenster in Gebäuden während der Silvesterknallerei geschlossen halten!


Brennbare Gegenstände am Haus, auf  Balkone, Terrassen usw. vor Silvester entfernen. Es besteht erhöhte Brandgefahr!


Hohen Sicherheitsabstand zu besonders gefährdeten Gebäuden oder Anlagen. (Tankstellen, Gasverteileranlagen, Scheunen usw.)


Feuerwerkskörper und Raketen sind Sprengstoffe (Klasse II) und dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden.


Lassen Sie Ihre Kinder nicht die Feuerwerksreste aufsammeln. Es könnten noch explosionsfähige Blindgänger darunter sein!


Feuerwerkskörper so aufbewahren, dass keine Selbstentzündung möglich ist.


Mit wenigen Ausnahmen (z. B. Tischfeuerwerk, Knallerbsen usw.) ist die Verwendung in geschlossenen Räumen verboten!


Sollte doch einmal etwas schief gehen: Notruf 112!!!

Wir sind 365 Tage im Jahr rund um die Uhr für sie da!!!

Jedes Jahr passieren bei dieser Knallerei schlimme Unfälle. Hände, Augen und Ohren sind besonders gefährtet. Feuerwerkskörper können schnell Brände entfachen. Damit Silvester nicht tragisch endet, haben wir als Feuerwehr grundlegende Informationen und Verhaltensregeln zusammengestellt:

Wir hoffen das wir Ihnen ein paar Ratschläge geben konnten. Kommen Sie ohne Brand und Unfall ins neue Jahr! Dieses wünscht Ihnen Ihre "Freiwillige Feuerwehr Hundshübel".